Aktuelles aus der Gesetzgebung: Unternehmensteuerreform 2008
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sollen ab 01.01.2008 nur noch sofort abziehbar sein, wenn sie nicht mehr als 150 EUR gekostet haben. Bei Nettopreisen zwischen 150 EUR und unter 1.000 EUR soll ein neuartiger Abschreibungspool gebildet werden. Dabei soll die Summe aller Zugänge eines Wirtschaftsjahres erfasst und der jahrgangsweise gebildete Sammelposten einheitlich und pauschal über fünf Jahre abgeschrieben werden.
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